Ein Bauvorhaben durchläuft mehrere kritische Phasen. In jeder davon stehen wir Ihnen mit spezialisierter Beratung zur Seite – privat wie öffentlich-rechtlich.
01
Beratung vor Vertragsschluss
Prüfung von Bau- und Architektenverträgen, VOB/B, Sicherheiten und Haftungsklauseln, bevor Sie unterschreiben.
02
Begleitung während der Bauphase
Mängelrügen, Behinderungsanzeigen, Nachträge, Abnahme – wir sichern Ihre Position während der Ausführung.
03
Durchsetzung bei Mängeln & Streit
Gewährleistung, Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz – außergerichtlich und vor den Baukammern der Landgerichte.
04
Öffentliches Baurecht
Baugenehmigung, Nachbarwiderspruch, Bauordnungsrecht – über unseren Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner im Baurecht
RA Andreas Henf
Fachanwalt Bau- & Architektenrecht
Langjährige Erfahrung im privaten Baurecht, Architektenrecht und in der Vertragsgestaltung für Bauherren und Unternehmen.
RA Martin Glockner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Ihr Ansprechpartner im öffentlichen Baurecht: Baugenehmigung, Nachbarwiderspruch, Bauordnungsrecht – bis vor das Verwaltungsgericht.
Aus der Praxis
Typische Mandate
Baumängel
Feuchtigkeit im Neubau
Durchsetzung der Mängelbeseitigung gegenüber Bauträger inkl. Sachverständigengutachten.
Architektenhaftung
Planungsfehler
Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung und Bauüberwachung.
Öffentl. Baurecht
Nachbarwiderspruch
Abwehr eines Nachbarwiderspruchs gegen eine erteilte Baugenehmigung.
Idealerweise bevor Sie einen Bau- oder Architektenvertrag unterschreiben. Frühe Beratung verhindert die teuersten Fehler. Aber auch bei Mängeln, Nachträgen oder drohendem Streit sind wir der richtige Ansprechpartner.