Mietrecht ist Interessenvertretung: Wir stehen sowohl Vermietern als auch Mietern zur Seite – mit klarer Strategie an Ihrer Seite. Wir beraten und vertreten Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen in miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Leistungen
Wählen Sie Ihre Perspektive
Als Vermieter
Kündigung & Räumung
Eigenbedarf, Zahlungsverzug, fristlose Kündigung – rechtssicher durchsetzen bis zur Räumungsklage.
Das Wohnungseigentumsrecht ist komplex und seit der WEG-Reform 2020 stark verändert. Wir beraten einzelne Eigentümer ebenso wie Eigentümergemeinschaften.
01
Eigentümerversammlung
Anfechtung von Beschlüssen, Ladungsfehler, Stimmrecht, Protokollprüfung.
02
Hausgeld & Abrechnung
Durchsetzung oder Abwehr von Hausgeldforderungen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan.
03
Verwalter & Sondereigentum
Streit mit der Verwaltung, bauliche Veränderungen, Sondernutzungsrechte.
Andreas Henf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ihr direkter Ansprechpartner an allen drei Standorten – gemeinsam mit Rechtsanwalt Tobias Umland, ebenfalls Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Reagieren Sie sofort: Je nach Konstellation laufen kurze Fristen, etwa für Widerspruch oder gerichtliche Schritte. Lassen Sie die Kündigung umgehend auf Wirksamkeit prüfen.
Mieterhöhungen müssen formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen, etwa Begründung und Kappungsgrenzen. Wir prüfen das Erhöhungsverlangen, bevor Sie zustimmen.
Häufig ja: Abrechnungen enthalten oft formelle oder inhaltliche Fehler. Einwendungen müssen in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erhoben werden.