Fachanwalt-Schwerpunkt

Anwalt für Mietrecht & WEG-Recht

Ob Vermieter, Mieter oder Wohnungseigentümer – unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertreten Ihre Interessen konsequent.

1998

Kanzleigründung

3

Standorte

4

Fachanwaltschaften

Mietrecht

Für beide Seiten des Mietvertrags

Mietrecht ist Interessenvertretung: Wir stehen sowohl Vermietern als auch Mietern zur Seite – mit klarer Strategie an Ihrer Seite. Wir beraten und vertreten Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen in miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Leistungen

Wählen Sie Ihre Perspektive

Als Vermieter

Kündigung & Räumung

Eigenbedarf, Zahlungsverzug, fristlose Kündigung – rechtssicher durchsetzen bis zur Räumungsklage.

Mieterhöhung

Vergleichsmiete, Modernisierung, Kappungsgrenze – Erhöhungen wirksam gestalten.

Beratung für Vermieter

Persönliche Beratung zu Mietverhältnissen und zur Verwaltung von Mietobjekten.

Als Mieter

Kündigung erhalten

Prüfung der Wirksamkeit, Widerspruch, Härtefall – wir verteidigen Ihr Wohnrecht.

Mängel & Mietminderung

Schimmel, Heizungsausfall, Baulärm – Mängelrechte und Minderung korrekt geltend machen.

Kaution zurückholen

Einbehaltene Kaution nach Auszug durchsetzen.

Mietrechtliche Frage? Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen lohnt.

Wohnungseigentumsrecht

WEG-Recht für Eigentümer & Gemeinschaften

Das Wohnungseigentumsrecht ist komplex und seit der WEG-Reform 2020 stark verändert. Wir beraten einzelne Eigentümer ebenso wie Eigentümergemeinschaften.

01

Eigentümerversammlung

Anfechtung von Beschlüssen, Ladungsfehler, Stimmrecht, Protokollprüfung.

02

Hausgeld & Abrechnung

Durchsetzung oder Abwehr von Hausgeldforderungen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan.

03

Verwalter & Sondereigentum

Streit mit der Verwaltung, bauliche Veränderungen, Sondernutzungsrechte.

andreas henf

Andreas Henf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ihr direkter Ansprechpartner an allen drei Standorten – gemeinsam mit Rechtsanwalt Tobias Umland, ebenfalls Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

FAQ

Häufige Fragen

Reagieren Sie sofort: Je nach Konstellation laufen kurze Fristen, etwa für Widerspruch oder gerichtliche Schritte. Lassen Sie die Kündigung umgehend auf Wirksamkeit prüfen.

Mieterhöhungen müssen formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen, etwa Begründung und Kappungsgrenzen. Wir prüfen das Erhöhungsverlangen, bevor Sie zustimmen.

Häufig ja: Abrechnungen enthalten oft formelle oder inhaltliche Fehler. Einwendungen müssen in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erhoben werden.

Verwandte Rechtsgebiete: Wohnungseigentumsrecht  ·  Maklerrecht  ·  Alle Rechtsgebiete

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Rufen Sie uns an – wir klären Ihre Situation.