Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Anwalt für Arbeitsrecht in Kiel, Hamburg & Preetz

Die Kanzlei vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dadurch kennt das Team die typischen Interessenlagen beider Seiten und kann diese Erfahrung gezielt für den jeweiligen Auftraggeber einsetzen.

Arbeitsrecht

Erfahrung mit den Interessen beider Seiten

Arbeitsrechtliche Konflikte berühren häufig die wirtschaftliche und persönliche Planung beider Parteien. Die Kanzlei begleitet Mandanten in den Verfahren, die aus Kündigungen und ihren Folgen entstehen.

Ein Schwerpunkt liegt auf Kündigungsschutzprozessen. Dazu gehören nach den Angaben der Kanzlei auch Fragen zu Abfindungsregelungen und Zeugnisvereinbarungen. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich wird, übernimmt die Kanzlei die Vertretung in den Terminen.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

Unsere Leistungen

Schwerpunkte im Arbeitsrecht

Kündigungsschutz

Führung von Kündigungsschutzprozessen und gerichtliche Vertretung.

Abfindungsregelungen

Beratung zu den mit Kündigungsschutzverfahren verbundenen Abfindungsfragen.

Zeugnisvereinbarungen

Klärung und Vereinbarung von Arbeitszeugnissen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Beide Perspektiven

Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit Kenntnis der jeweiligen Interessenlage.

Ihre Ansprechpartner

Direkt zum passenden Anwalt

Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.

martin glockner

Martin Glockner

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

tobias umland

Tobias Umland

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

FAQ

Häufige Fragen

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.

Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht – Abfindungen sind in der Praxis häufig Verhandlungsergebnis, etwa im Kündigungsschutzverfahren. Die Verhandlungsposition hängt stark vom Einzelfall ab.

Nicht ohne Prüfung: Aufhebungsverträge können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auslösen und Rechte abschneiden. Lassen Sie das Angebot vorher rechtlich bewerten.

Sprechen Sie uns an

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