Baurecht · Öffentlich
Anwalt für öffentliches Baurecht
Die Kanzlei berät im Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunachbarrecht – von der frühen Planung bis zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Bau & Immobilie
Frühzeitig Handlungsspielräume klären
Im öffentlichen Baurecht ist es nach Erfahrung der Kanzlei wichtig, die eigene Rechtsposition früh realistisch einzuschätzen und zulässige Alternativen zu prüfen. In festgefahrenen Situationen arbeitet die Kanzlei in Abstimmung mit Bauaufsicht, Planern und Bauherren an einer umsetzbaren Lösung.
Wenn eine gerichtliche Klärung erforderlich ist, übernimmt die Kanzlei die Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Im Baunachbarrecht kann insbesondere der rechtzeitige einstweilige Rechtsschutz entscheidend sein.
Unsere Leistungen
Beratung im öffentlichen Baurecht
Bauplanungsrecht
Vertretung in Planaufstellungsverfahren bis hin zur Normenkontrolle.
Baugenehmigung
Beratung bei Erteilung oder Versagung von Baugenehmigungen und Vorbescheiden.
Belastende Bescheide
Vorgehen gegen Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsverfügungen und andere belastende Entscheidungen.
Innen- & Außenbereich
Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben in beplanten und unbeplanten Gebieten.
Baunachbarrecht
Beratung von Bauherren und betroffenen Nachbarn einschließlich einstweiligem Rechtsschutz.
Denkmalschutz
Rechtliche Begleitung auf dem Gebiet des Denkmalschutzrechts.
Ihre Ansprechpartner
Direkt zum passenden Anwalt
Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.
Andreas Henf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Martin Glockner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
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FAQ
Häufige Fragen
Gegen die Ablehnung kann in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie gegenüber Behörde und Gericht.
Als Nachbar können Sie sich auf nachbarschützende Vorschriften berufen, etwa Abstandsflächen. Wichtig: Auch hier laufen Fristen ab Kenntnis der Genehmigung.
Den Baustopp zunächst beachten und sofort rechtlich prüfen lassen – hier zählt jeder Tag. Gegebenenfalls kommt Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht in Betracht.
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