Baurecht · Privat
Anwalt für privates Baurecht
Im privaten Baurecht ist die Kanzlei rechtsgestaltend und vor Gericht tätig – von Bauverträgen über die Bauphase bis zu Vergütungs- und Mängelstreitigkeiten.
Bau & Immobilie
Rechtsgestaltung und Prozessvertretung
Komplexe und termingebundene Bauabläufe verlangen häufig schnelle Entscheidungen. Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten deshalb nicht nur bei späteren Streitigkeiten, sondern bereits bei Vertrag und Bauausführung.
Zur regelmäßigen Tätigkeit gehören Vergütungs- und Mängelansprüche, Bauzeitüberschreitungen, Vertragsstrafen, Bauträgerverträge und Fragen bei der Errichtung von Wohnungseigentumsanlagen. Besonderen Wert legt die Kanzlei auf die Sicherung von Ansprüchen, damit berechtigte Forderungen wirtschaftlich durchgesetzt werden können.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Unsere Leistungen
Begleitung über den Bauablauf
Bauverträge & AGB
Beratung bei der Abfassung von Bauverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bauphase
Begleitung von Auftraggebern und Auftragnehmern während der Bauausführung und in Baubesprechungen.
Vergütung & Sicherheiten
Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und Beratung zur Sicherung berechtigter Forderungen.
Mängel & Gewährleistung
Bearbeitung von Mängelansprüchen und Fragen der Nacherfüllung.
Bauzeit & Vertragsstrafe
Klärung von Bauzeitüberschreitungen und Vertragsstrafenregelungen.
Bauträger & WEG
Rechtliche Fragen zu Bauträgerverträgen und Wohnungseigentumsanlagen.
Ihre Ansprechpartner
Direkt zum passenden Anwalt
Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.
Andreas Henf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Weiterführende Rechtsgebiete
FAQ
Häufige Fragen
Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Daten) und lassen Sie die Nachbesserung mit angemessener Frist schriftlich verlangen. Formulierung und Fristsetzung sind entscheidend für spätere Ansprüche.
Bei Verzögerungen kommen je nach Vertrag Fristsetzung, Kündigung und Schadensersatz in Betracht. Wir prüfen Ihren Bauvertrag und entwickeln eine Strategie.
Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert werden; bei kleineren Mängeln kommt eine Abnahme unter Vorbehalt in Betracht. Die Abnahme hat weitreichende Folgen für Beweislast und Verjährung – lassen Sie sich vorher beraten.
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