Baurecht · Privat

Anwalt für privates Baurecht

Im privaten Baurecht ist die Kanzlei rechtsgestaltend und vor Gericht tätig – von Bauverträgen über die Bauphase bis zu Vergütungs- und Mängelstreitigkeiten.

Bau & Immobilie

Rechtsgestaltung und Prozessvertretung

Komplexe und termingebundene Bauabläufe verlangen häufig schnelle Entscheidungen. Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten deshalb nicht nur bei späteren Streitigkeiten, sondern bereits bei Vertrag und Bauausführung.

Zur regelmäßigen Tätigkeit gehören Vergütungs- und Mängelansprüche, Bauzeitüberschreitungen, Vertragsstrafen, Bauträgerverträge und Fragen bei der Errichtung von Wohnungseigentumsanlagen. Besonderen Wert legt die Kanzlei auf die Sicherung von Ansprüchen, damit berechtigte Forderungen wirtschaftlich durchgesetzt werden können.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

Unsere Leistungen

Begleitung über den Bauablauf

Bauverträge & AGB

Beratung bei der Abfassung von Bauverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bauphase

Begleitung von Auftraggebern und Auftragnehmern während der Bauausführung und in Baubesprechungen.

Vergütung & Sicherheiten

Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und Beratung zur Sicherung berechtigter Forderungen.

Mängel & Gewährleistung

Bearbeitung von Mängelansprüchen und Fragen der Nacherfüllung.

Bauzeit & Vertragsstrafe

Klärung von Bauzeitüberschreitungen und Vertragsstrafenregelungen.

Bauträger & WEG

Rechtliche Fragen zu Bauträgerverträgen und Wohnungseigentumsanlagen.

Ihre Ansprechpartner

Direkt zum passenden Anwalt

Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.

andreas henf

Andreas Henf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

tobias umland

Tobias Umland

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Verwandte Themen

Weiterführende Rechtsgebiete

FAQ

Häufige Fragen

Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Daten) und lassen Sie die Nachbesserung mit angemessener Frist schriftlich verlangen. Formulierung und Fristsetzung sind entscheidend für spätere Ansprüche.

Bei Verzögerungen kommen je nach Vertrag Fristsetzung, Kündigung und Schadensersatz in Betracht. Wir prüfen Ihren Bauvertrag und entwickeln eine Strategie.

Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert werden; bei kleineren Mängeln kommt eine Abnahme unter Vorbehalt in Betracht. Die Abnahme hat weitreichende Folgen für Beweislast und Verjährung – lassen Sie sich vorher beraten.

Verwandte Rechtsgebiete: Immobilienrecht  ·  Grundstücksrecht  ·  Baurecht  ·  Alle Rechtsgebiete

Sprechen Sie uns an

Ihr Anliegen persönlich besprechen