Umweltrecht

Anwalt für Umweltrecht

Die Kanzlei berät Bürger und Gewerbetreibende zu naturschutz-, immissionsschutz- und altlastenrechtlichen Fragen sowie zu Maßnahmen der Umweltbehörden.

Öffentliches Recht

Umweltrechtliche Risiken früh einordnen

Umweltrechtliche Vorschriften können Bürger und Gewerbetreibende in vielen Situationen betreffen. Für gewerbliche Vorhaben sind insbesondere Naturschutz und Immissionsschutz bereits in der Planung zu berücksichtigen.

Auch Altlasten und Sanierungsrisiken können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Die Kanzlei berät außerdem bei belastenden Verwaltungsakten der Umweltbehörden.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

Unsere Leistungen

Beratungsfelder im Umweltrecht

Naturschutz

Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Anforderungen bei Vorhaben.

Immissionsschutz

Rechtliche Fragen zu Lärm und anderen Immissionen.

Altlasten

Einordnung wirtschaftlich erheblicher Altlasten- und Sanierungsrisiken.

Gewerbliche Planung

Umweltrechtliche Anforderungen bei der Planung gewerblicher Vorhaben.

Behördliche Maßnahmen

Beratung bei Verwaltungsakten der Umweltbehörde.

Europarechtliche Vorgaben

Einbeziehung der auf das Umweltrecht wirkenden europäischen Regelungen.

Ihre Ansprechpartner

Direkt zum passenden Anwalt

Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.

martin glockner
martin glockner

Martin Glockner

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

So arbeiten wir

Vom Erstkontakt zur Lösung

01

Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Sachverhalt und Ihre Unterlagen und ordnen die Rechtslage ein.

02

Strategie

Wir zeigen Ihnen Optionen, Risiken und Kosten auf – verständlich und ohne Umwege.

03

Durchsetzung

Außergerichtlich, wenn möglich. Vor Gericht, wenn nötig.

Verwandte Themen

Weiterführende Rechtsgebiete

FAQ

Häufige Fragen

Je nach Anlage sind immissionsschutz-, wasser- oder naturschutzrechtliche Verfahren zu durchlaufen. Wir strukturieren das Verfahren und vertreten Sie gegenüber den Behörden.

Ja – im Genehmigungsverfahren durch Einwendungen, danach mit Rechtsbehelfen. Fristen sind hier besonders streng.

Altlasten können erhebliche Sanierungspflichten auslösen – auch für Erwerber. Vor dem Kauf sollten Register, Vertrag und Haftungsverteilung geprüft werden.

Verwandte Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht  ·  Verkehrsrecht  ·  Unfallrecht  ·  Alle Rechtsgebiete

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