Erschließungs- und Ausbaubeiträge können wegen ihrer Höhe für Grundstückseigentümer besonders relevant sein.
Die Kanzlei vertritt sowohl kommunale Körperschaften als auch Bürger, die durch einen Heranziehungsbescheid betroffen sind. Dadurch sind ihr die jeweiligen Blickrichtungen des Abgabenverhältnisses vertraut.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Häufig ja: Fehler in Kalkulation, Verteilungsmaßstab oder Verfahren sind nicht selten. Der Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats eingelegt werden.
Kommunen können Grundstückseigentümer an den Kosten von Straßen und Anlagen beteiligen. Ob und in welcher Höhe, hängt von Satzung und Maßnahme ab – beides ist überprüfbar.