Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Anwalt für Verwaltungsrecht

Die Kanzlei berät Bürger und öffentlich-rechtliche Körperschaften im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie vor den Verwaltungsgerichten.

Öffentliches Recht

Behördliche und gerichtliche Verfahren aus einer Hand

Wenn Akteneinsicht und Verhandlungen mit der Behörde keine Lösung bringen, vertritt die Kanzlei ihre Mandanten in Eil- und Hauptsacheverfahren sowie in Rechtsmittelverfahren.

Die Kanzlei kennt sowohl die Perspektive öffentlich-rechtlicher Körperschaften als auch diejenige des Bürgers. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht im Asylrecht vertritt.

Unsere Leistungen

Verwaltungsrechtliche Vertretung

Verwaltungsverfahren

Beratung und Vertretung gegenüber Behörden.

Widerspruch

Einlegung und Begründung von Widersprüchen.

Akteneinsicht & Verhandlung

Nutzung von Akteneinsichtsrechten und Gespräche mit der Behörde.

Eilverfahren

Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Hauptsache & Rechtsmittel

Vertretung in Klage- und Rechtsmittelverfahren.

Besondere Materien

Beamten-, Gewerbe-, Kommunal-, Abgaben-, Bau- und Umweltrecht.

Ihre Ansprechpartner

Direkt zum passenden Anwalt

Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.

martin glockner

Martin Glockner

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

andreas henf

Andreas Henf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

So arbeiten wir

Vom Erstkontakt zur Lösung

01

Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Sachverhalt und Ihre Unterlagen und ordnen die Rechtslage ein.

02

Strategie

Wir zeigen Ihnen Optionen, Risiken und Kosten auf – verständlich und ohne Umwege.

03

Durchsetzung

Außergerichtlich, wenn möglich. Vor Gericht, wenn nötig.

FAQ

Häufige Fragen

In der Regel beträgt die Frist für Widerspruch oder Klage einen Monat ab Bekanntgabe; ohne Rechtsbehelfsbelehrung gelten längere Fristen. Lassen Sie Bescheide frühzeitig prüfen.

Bei unangemessener Verfahrensdauer kommt eine Untätigkeitsklage in Betracht. Oft hilft schon anwaltlicher Druck im Verfahren.

Wenn vollendete Tatsachen drohen – etwa bei sofort vollziehbaren Bescheiden – kann beim Verwaltungsgericht einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden. Hier zählen Tage, nicht Wochen.

Verwandte Rechtsgebiete: Verkehrsrecht  ·  Unfallrecht  ·  Beamtenrecht  ·  Alle Rechtsgebiete

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