Behördliche und gerichtliche Verfahren aus einer Hand
Wenn Akteneinsicht und Verhandlungen mit der Behörde keine Lösung bringen, vertritt die Kanzlei ihre Mandanten in Eil- und Hauptsacheverfahren sowie in Rechtsmittelverfahren.
Die Kanzlei kennt sowohl die Perspektive öffentlich-rechtlicher Körperschaften als auch diejenige des Bürgers. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht im Asylrecht vertritt.
Unsere Leistungen
Verwaltungsrechtliche Vertretung
Verwaltungsverfahren
Beratung und Vertretung gegenüber Behörden.
Widerspruch
Einlegung und Begründung von Widersprüchen.
Akteneinsicht & Verhandlung
Nutzung von Akteneinsichtsrechten und Gespräche mit der Behörde.
Eilverfahren
Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
Hauptsache & Rechtsmittel
Vertretung in Klage- und Rechtsmittelverfahren.
Besondere Materien
Beamten-, Gewerbe-, Kommunal-, Abgaben-, Bau- und Umweltrecht.
Ihre Ansprechpartner
Direkt zum passenden Anwalt
Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.
Martin Glockner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
In der Regel beträgt die Frist für Widerspruch oder Klage einen Monat ab Bekanntgabe; ohne Rechtsbehelfsbelehrung gelten längere Fristen. Lassen Sie Bescheide frühzeitig prüfen.
Wenn vollendete Tatsachen drohen – etwa bei sofort vollziehbaren Bescheiden – kann beim Verwaltungsgericht einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden. Hier zählen Tage, nicht Wochen.