Fachkanzlei für Immobilienrecht
Anwalt für Immobilienrecht
Dr. Henf & Partner begleitet Projektentwickler, Investoren, Bauunternehmen, Vermieter, Verwalter und private Selbstnutzer bei rechtlichen Fragen rund um die Immobilie.
Bau & Immobilie
Begleitung über den gesamten Immobilienzyklus
Unser immobilienrechtlicher Schwerpunkt reicht von Finanzierung und gesellschaftsrechtlicher Gestaltung über die Bauphase bis zur laufenden Verwaltung.
Wir beraten Mandanten aus der Immobilienwirtschaft ebenso wie private Selbstnutzer. Das eingespielte Zusammenspiel mehrerer Anwälte ermöglicht, die Wechselwirkungen zwischen Kauf, Bau, Verwaltung, Nachbarrecht, Versicherung, Bewertung und weiteren Themen einzubeziehen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Unsere Leistungen
Recht rund um die Immobilie
Erwerb & Vertrag
Prüfung von Kaufverträgen über Grundbesitz und Wohnungseigentum.
Finanzierung & Gestaltung
Begleitung von Finanzierung und gesellschaftsrechtlichen Strukturen.
Bauphase
Einbindung des privaten und öffentlichen Baurechts während der Entwicklung.
Verwaltung
Rechtliche Begleitung der langfristigen Bewirtschaftung von Immobilien.
Grundstücksrechte
Fragen zu Grunddienstbarkeiten, Wegerechten und Grundpfandrechten.
Mängel & Immissionen
Vertragliche Mängelansprüche sowie nachbar- und immissionsrechtliche Themen.
Ihre Ansprechpartner
Direkt zum passenden Anwalt
Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.
Andreas Henf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Martin Glockner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Weiterführende Rechtsgebiete
FAQ
Häufige Fragen
Idealerweise bevor Sie unterschreiben: Bei Kauf, Verkauf oder Bauvorhaben lassen sich Risiken im Vertragsentwurf am besten vor der Beurkundung erkennen. Aber auch nach Vertragsschluss vertreten wir Sie bei Gewährleistung, Rückabwicklung und Schadensersatz.
Ja. Die Prüfung des Notarvertragsentwurfs hilft, Regelungen zu verstehen und Risiken zu erkennen, bevor der Vertrag beurkundet wird.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung. Die voraussichtlichen Kosten sprechen wir vor Beauftragung mit Ihnen ab.
Verwandte Rechtsgebiete: Grundstücksrecht · Baurecht · Privates Baurecht · Alle Rechtsgebiete
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