Nicht jede Vollstreckungsmaßnahme ist in jedem Fall gleich wirksam. Nach Erfahrung der Kanzlei kommt es darauf an, die verfügbaren Informationen über Schuldner und Vermögenswerte gezielt zu nutzen.
Neben dem Gerichtsvollzieher können Forderungspfändungen, Vorpfändungen und Maßnahmen in Grundbesitz in Betracht kommen. Bei Immobilien sind die wirtschaftlichen Folgen von Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung oder einer direkten Pfändung von Mieten gegeneinander abzuwägen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Mit dem vollstreckbaren Titel können wir gezielt vollstrecken: etwa Kontopfändung, Sachpfändung oder Vermögensauskunft. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Schuldner ab.