Forderungen durchsetzen

Anwalt für Zwangsvollstreckung

Die Kanzlei berät zur zwangsweisen Durchsetzung titulierter Ansprüche und entwickelt ein auf Schuldner und Vermögenswerte abgestimmtes Vorgehen.

1998

Kanzleigründung

3

Standorte

4

Fachanwaltschaften

Wirtschaft & Verträge

Taktik kann über den Erfolg entscheiden

Nicht jede Vollstreckungsmaßnahme ist in jedem Fall gleich wirksam. Nach Erfahrung der Kanzlei kommt es darauf an, die verfügbaren Informationen über Schuldner und Vermögenswerte gezielt zu nutzen.

Neben dem Gerichtsvollzieher können Forderungspfändungen, Vorpfändungen und Maßnahmen in Grundbesitz in Betracht kommen. Bei Immobilien sind die wirtschaftlichen Folgen von Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung oder einer direkten Pfändung von Mieten gegeneinander abzuwägen.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

Unsere Leistungen

Instrumente der Vollstreckung

Gerichtsvollzieher

Einordnung und Beauftragung klassischer Vollstreckungsmaßnahmen.

Forderungspfändung

Gezielte Pfändung von Konten, Mieten und anderen Forderungen.

Vorpfändung

Sicherung eines möglichen Vollstreckungserfolgs durch Vorpfändung.

Sicherungshypothek

Vollstreckung in Grundbesitz durch Eintragung einer Sicherungshypothek.

Zwangsverwaltung

Prüfung der Zwangsverwaltung als Vollstreckungsweg.

Zwangsversteigerung

Einleitung und Begleitung von Maßnahmen nach dem Zwangsversteigerungsgesetz.

Ihre Ansprechpartner

Direkt zum passenden Anwalt

Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.

andreas henf

Andreas Henf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Verwandte Themen

Weiterführende Rechtsgebiete

FAQ

Häufige Fragen

Mit dem vollstreckbaren Titel können wir gezielt vollstrecken: etwa Kontopfändung, Sachpfändung oder Vermögensauskunft. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Schuldner ab.

Über die Vermögensauskunft und weitere Auskunftsrechte lassen sich Vermögenswerte aufdecken. Wir setzen die Instrumente konsequent ein.

Ja – etwa mit Erinnerung, Vollstreckungsabwehrklage oder Anträgen auf einstweilige Einstellung. Entscheidend ist schnelles Handeln.

Verwandte Rechtsgebiete: Miet- und WEG-Recht  ·  Wohnungseigentumsrecht  ·  Alle Rechtsgebiete

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