Die Kanzlei berät und vertritt Gemeinden, Kreise, Ämter und andere Körperschaften bei Kompetenzkonflikten, Aufsicht und weiteren kommunalrechtlichen Fragen.
Kommunalrechtliche Streitigkeiten können interne Zuständigkeiten ebenso betreffen wie das Verhältnis zu staatlichen Stellen. Wir bearbeiten auch Fragen der Rechtsaufsicht und Planung.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Körperschaften, die über keinen eigenen Justiziar verfügen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Wir prüfen Beschlussvorlagen, Satzungen und Verfahrensfragen – von der Ladung bis zur Bekanntmachung –, bevor daraus angreifbare Entscheidungen werden.