Arbeitsrecht · Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Ein Schwerpunkt liegt auf Kündigungsschutzverfahren und den damit verbundenen Fragen.
Arbeitsrecht
Konsequente Vertretung im Kündigungsschutzprozess
Die Wahrnehmung der Interessen von Arbeitnehmern gehört zum arbeitsrechtlichen Angebot der Kanzlei. Dabei fließt auch die Erfahrung aus der Vertretung der Arbeitgeberseite ein.
Unsere Leistungen
Unterstützung für Arbeitnehmer
Kündigungsschutzverfahren
Prüfung und Vertretung im Kündigungsschutzprozess.
Abfindungsfragen
Klärung von Abfindungsregelungen im Zusammenhang mit einer Kündigung.
Arbeitszeugnis
Begleitung bei Zeugnisvereinbarungen als Teil der Auseinandersetzung.
Gerichtliche Vertretung
Vertretung in den erforderlichen arbeitsgerichtlichen Terminen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Ihre Ansprechpartner
Direkt zum passenden Anwalt
Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.
Martin Glockner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
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FAQ
Häufige Fragen
Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Parallel sollten Sie sich arbeitsuchend melden und keine Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber abgeben, bevor die Kündigung geprüft ist.
Sie müssen nicht sofort reagieren, sollten die Abmahnung aber prüfen lassen – sie kann eine spätere Kündigung vorbereiten. Eine Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte kann sinnvoll sein.
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, wahres Zeugnis. Formulierungen lassen sich überprüfen und notfalls gerichtlich korrigieren.
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