Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht
Die Kanzlei berät zu Anlageentscheidungen, Finanzierungsgeschäften und möglichen Pflichtverletzungen bei Beratung und Aufklärung.
Wirtschaft & Verträge
Beratungspflichten und Schadensersatz
Die Anforderungen an Beratung und Aufklärung bei Anlage- und Finanzierungsgeschäften sind durch die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Pflichtverletzungen können Schadensersatzansprüche auslösen.
Zum Beratungsangebot gehören insbesondere Immobilienfinanzierung und Vermögensverwaltung. Auch steuerliche Fragen in diesem Zusammenhang werden in die Bearbeitung einbezogen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Unsere Leistungen
Beratungsfelder
Anlageentscheidungen
Prüfung von Beratungs- und Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Anlagegeschäften.
Finanzierung
Rechtliche Fragen zu Finanzierungsgeschäften, insbesondere Immobilienfinanzierungen.
Vermögensverwaltung
Beratung zu rechtlichen Fragen der Vermögensverwaltung.
Ihre Ansprechpartner
Direkt zum passenden Anwalt
Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.
Andreas Henf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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FAQ
Häufige Fragen
Kündigungen sind an Voraussetzungen gebunden und nicht immer wirksam. Wir prüfen die Kündigung und verhandeln über Fortführung oder geordnete Rückführung.
Bei fehlerhafter Anlageberatung kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Achtung: Verjährungsfristen laufen – lassen Sie Ansprüche frühzeitig prüfen.
Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann der Widerruf auch später noch möglich sein. Ob sich das wirtschaftlich lohnt, rechnen wir mit Ihnen durch.
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