Bank- und Kapitalmarktrecht

Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Die Kanzlei berät zu Anlageentscheidungen, Finanzierungsgeschäften und möglichen Pflichtverletzungen bei Beratung und Aufklärung.

Wirtschaft & Verträge

Beratungspflichten und Schadensersatz

Die Anforderungen an Beratung und Aufklärung bei Anlage- und Finanzierungsgeschäften sind durch die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Pflichtverletzungen können Schadensersatzansprüche auslösen.

Zum Beratungsangebot gehören insbesondere Immobilienfinanzierung und Vermögensverwaltung. Auch steuerliche Fragen in diesem Zusammenhang werden in die Bearbeitung einbezogen.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

Unsere Leistungen

Beratungsfelder

Anlageentscheidungen

Prüfung von Beratungs- und Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Anlagegeschäften.

Finanzierung

Rechtliche Fragen zu Finanzierungsgeschäften, insbesondere Immobilienfinanzierungen.

Vermögensverwaltung

Beratung zu rechtlichen Fragen der Vermögensverwaltung.

Ihre Ansprechpartner

Direkt zum passenden Anwalt

Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.

Inken Henf

Rechtsanwältin · Bankkauffrau (IHK) · Liegenschaftsverwaltung

andreas henf

Andreas Henf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Weiterführende Rechtsgebiete

FAQ

Häufige Fragen

Kündigungen sind an Voraussetzungen gebunden und nicht immer wirksam. Wir prüfen die Kündigung und verhandeln über Fortführung oder geordnete Rückführung.

Bei fehlerhafter Anlageberatung kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Achtung: Verjährungsfristen laufen – lassen Sie Ansprüche frühzeitig prüfen.

Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann der Widerruf auch später noch möglich sein. Ob sich das wirtschaftlich lohnt, rechnen wir mit Ihnen durch.

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