Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht

Anwalt für Wohnungseigentumsrecht

Die Kanzlei berät Eigentümer, Beiräte, Eigentümergemeinschaften und WEG-Verwaltungen in allen Fragen rund um das Wohnungseigentum.

1998

Kanzleigründung

3

Standorte

4

Fachanwaltschaften

Bau & Immobilie

Spezialisierung im Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht bildet einen Schwerpunkt der Kanzlei. Die Beratung beginnt bereits bei Bauherren, die durch Teilung Wohnungseigentum begründen möchten.

Zum Angebot gehören Beschlussanfechtungen, Fragen ordnungsgemäßer Verwaltung und die Vertretung von Eigentümern, Beiräten, Gemeinschaften und Verwaltungen in wohnungseigentumsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

Unsere Leistungen

Leistungen im WEG-Recht

Teilung & Abgeschlossenheit

Beratung bei der Begründung von Wohnungseigentum in bestehenden Gebäuden.

Beschlussanfechtung

Prüfung und gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen.

Ordnungsgemäße Verwaltung

Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

Eigentümer & Beirat

Beratung einzelner Eigentümer und Beiräte.

Gemeinschaft & Verwaltung

Vertretung von Eigentümergemeinschaften und WEG-Verwaltungen.

Entziehung

Vertretung in Verfahren über die Entziehung von Wohnungseigentum.

Ihre Ansprechpartner

Direkt zum passenden Anwalt

Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.

andreas henf

Andreas Henf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

tobias umland

Tobias Umland

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Verwandte Themen

Weiterführende Rechtsgebiete

FAQ

Häufige Fragen

Ja – die Anfechtungsklage muss in der Regel innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Prüfen Sie Beschlüsse daher zügig.

Die Gemeinschaft kann Rückstände gerichtlich durchsetzen und vollstrecken. Wir vertreten Gemeinschaften und Verwaltungen bei Hausgeldklagen.

Bestellung und Abberufung des Verwalters erfolgen durch Beschluss; zusätzlich ist der Verwaltervertrag zu beachten. Wir begleiten den Wechsel rechtssicher.

Verwandte Rechtsgebiete: Miet- und WEG-Recht  ·  Maklerrecht  ·  Alle Rechtsgebiete

Sprechen Sie uns an

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