Das Wohnungseigentumsrecht bildet einen Schwerpunkt der Kanzlei. Die Beratung beginnt bereits bei Bauherren, die durch Teilung Wohnungseigentum begründen möchten.
Zum Angebot gehören Beschlussanfechtungen, Fragen ordnungsgemäßer Verwaltung und die Vertretung von Eigentümern, Beiräten, Gemeinschaften und Verwaltungen in wohnungseigentumsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Bestellung und Abberufung des Verwalters erfolgen durch Beschluss; zusätzlich ist der Verwaltervertrag zu beachten. Wir begleiten den Wechsel rechtssicher.