Machen Sie keine vorschnellen Angaben und lassen Sie sich frühzeitig vertreten. Verfahrensrechte und Fristen entscheiden hier maßgeblich über den Ausgang.
Gegen die Auswahlentscheidung kann mit der Konkurrentenklage bzw. per Eilantrag vorgegangen werden – aber nur, solange die Stelle nicht endgültig besetzt ist. Schnelligkeit ist entscheidend.