Die Kanzlei berät Bürger und Gewerbetreibende zu naturschutz-, immissionsschutz- und altlastenrechtlichen Fragen sowie zu Maßnahmen der Umweltbehörden.
Umweltrechtliche Vorschriften können Bürger und Gewerbetreibende in vielen Situationen betreffen. Für gewerbliche Vorhaben sind insbesondere Naturschutz und Immissionsschutz bereits in der Planung zu berücksichtigen.
Auch Altlasten und Sanierungsrisiken können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Die Kanzlei berät außerdem bei belastenden Verwaltungsakten der Umweltbehörden.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Je nach Anlage sind immissionsschutz-, wasser- oder naturschutzrechtliche Verfahren zu durchlaufen. Wir strukturieren das Verfahren und vertreten Sie gegenüber den Behörden.
Altlasten können erhebliche Sanierungspflichten auslösen – auch für Erwerber. Vor dem Kauf sollten Register, Vertrag und Haftungsverteilung geprüft werden.