Fachkanzlei für Immobilienrecht

Anwalt für Immobilienrecht

Dr. Henf & Partner begleitet Projektentwickler, Investoren, Bauunternehmen, Vermieter, Verwalter und private Selbstnutzer bei rechtlichen Fragen rund um die Immobilie.

Bau & Immobilie

Begleitung über den gesamten Immobilienzyklus

Unser immobilienrechtlicher Schwerpunkt reicht von Finanzierung und gesellschaftsrechtlicher Gestaltung über die Bauphase bis zur laufenden Verwaltung.

Wir beraten Mandanten aus der Immobilienwirtschaft ebenso wie private Selbstnutzer. Das eingespielte Zusammenspiel mehrerer Anwälte ermöglicht, die Wechselwirkungen zwischen Kauf, Bau, Verwaltung, Nachbarrecht, Versicherung, Bewertung und weiteren Themen einzubeziehen.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

Unsere Leistungen

Recht rund um die Immobilie

Erwerb & Vertrag

Prüfung von Kaufverträgen über Grundbesitz und Wohnungseigentum.

Finanzierung & Gestaltung

Begleitung von Finanzierung und gesellschaftsrechtlichen Strukturen.

Bauphase

Einbindung des privaten und öffentlichen Baurechts während der Entwicklung.

Verwaltung

Rechtliche Begleitung der langfristigen Bewirtschaftung von Immobilien.

Grundstücksrechte

Fragen zu Grunddienstbarkeiten, Wegerechten und Grundpfandrechten.

Mängel & Immissionen

Vertragliche Mängelansprüche sowie nachbar- und immissionsrechtliche Themen.

Ihre Ansprechpartner

Direkt zum passenden Anwalt

Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.

andreas henf

Andreas Henf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Inken Henf

Rechtsanwältin · Bankkauffrau (IHK) · Liegenschaftsverwaltung

martin glockner

Martin Glockner

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

tobias umland

Tobias Umland

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Weiterführende Rechtsgebiete

FAQ

Häufige Fragen

Idealerweise bevor Sie unterschreiben: Bei Kauf, Verkauf oder Bauvorhaben lassen sich Risiken im Vertragsentwurf am besten vor der Beurkundung erkennen. Aber auch nach Vertragsschluss vertreten wir Sie bei Gewährleistung, Rückabwicklung und Schadensersatz.

Ja. Die Prüfung des Notarvertragsentwurfs hilft, Regelungen zu verstehen und Risiken zu erkennen, bevor der Vertrag beurkundet wird.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung. Die voraussichtlichen Kosten sprechen wir vor Beauftragung mit Ihnen ab.

Verwandte Rechtsgebiete: Grundstücksrecht  ·  Baurecht  ·  Privates Baurecht  ·  Alle Rechtsgebiete

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