Verkehrsrecht · Unfallregulierung
Anwalt für Unfallrecht & Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall kümmert sich die Kanzlei um die Gutachtenerstellung und die Regulierung mit dem Haftpflichtversicherer.
Verkehr & Versicherung
Regulierung auf Grundlage der aktuellen Rechtslage
Auch in vermeintlich eindeutigen Fällen können verschiedene Schadenspositionen zu beachten sein. Die Kanzlei übernimmt die Regulierung gegenüber dem Haftpflichtversicherer und achtet darauf, dass die Ansprüche des Mandanten vollständig geprüft werden.
Kompetenter Ansprechpartner ist Martin Glockner als Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das allgemeine Verkehrsrechtsangebot umfasst daneben das Recht der Kauf- und Reparaturverträge sowie Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Unsere Leistungen
Unterstützung nach dem Verkehrsunfall
Gutachtenerstellung
Begleitung bei der Beauftragung und Nutzung eines Schadengutachtens.
Haftpflichtversicherer
Kommunikation und Regulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Anspruchspositionen
Geltendmachung der nach aktueller Rechtslage berücksichtigungsfähigen Schadenspositionen.
Schmerzensgeld
Prüfung und Geltendmachung personenschadenbezogener Ansprüche.
Anwaltskosten
Bei unverschuldetem Unfall und außerhalb eines Bagatellfalls werden die Anwaltskosten nach Kanzleiangaben vom Unfallgegner erstattet.
Weitere Verkehrsfragen
Bei Bedarf Einbindung des Verkehrsstrafsachen- und Bußgeldrechts.
Ihre Ansprechpartner
Direkt zum passenden Anwalt
Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.
Martin Glockner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
So arbeiten wir
Vom Erstkontakt zur Lösung
01
Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Sachverhalt und Ihre Unterlagen und ordnen die Rechtslage ein.
02
Strategie
Wir zeigen Ihnen Optionen, Risiken und Kosten auf – verständlich und ohne Umwege.
03
Durchsetzung
Außergerichtlich, wenn möglich. Vor Gericht, wenn nötig.
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Weiterführende Rechtsgebiete
FAQ
Häufige Fragen
Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer der Verletzungen und der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen. Wir beziffern Ihre Ansprüche realistisch und setzen sie durch.
Machen Sie keine Angaben zum Hergang und unterschreiben Sie nichts, bevor die Ansprüche geprüft sind. Verweisen Sie auf Ihre anwaltliche Vertretung.
Bei unverschuldeten Unfällen dürfen Sie in der Regel einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen; die Kosten trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung.
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