Verkehrsrecht · Unfallregulierung

Anwalt für Unfallrecht & Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall kümmert sich die Kanzlei um die Gutachtenerstellung und die Regulierung mit dem Haftpflichtversicherer.

Verkehr & Versicherung

Regulierung auf Grundlage der aktuellen Rechtslage

Auch in vermeintlich eindeutigen Fällen können verschiedene Schadenspositionen zu beachten sein. Die Kanzlei übernimmt die Regulierung gegenüber dem Haftpflichtversicherer und achtet darauf, dass die Ansprüche des Mandanten vollständig geprüft werden.

Kompetenter Ansprechpartner ist Martin Glockner als Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das allgemeine Verkehrsrechtsangebot umfasst daneben das Recht der Kauf- und Reparaturverträge sowie Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

Unsere Leistungen

Unterstützung nach dem Verkehrsunfall

Gutachtenerstellung

Begleitung bei der Beauftragung und Nutzung eines Schadengutachtens.

Haftpflichtversicherer

Kommunikation und Regulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Anspruchspositionen

Geltendmachung der nach aktueller Rechtslage berücksichtigungsfähigen Schadenspositionen.

Schmerzensgeld

Prüfung und Geltendmachung personenschadenbezogener Ansprüche.

Anwaltskosten

Bei unverschuldetem Unfall und außerhalb eines Bagatellfalls werden die Anwaltskosten nach Kanzleiangaben vom Unfallgegner erstattet.

Weitere Verkehrsfragen

Bei Bedarf Einbindung des Verkehrsstrafsachen- und Bußgeldrechts.

Ihre Ansprechpartner

Direkt zum passenden Anwalt

Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.

martin glockner
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Martin Glockner

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

So arbeiten wir

Vom Erstkontakt zur Lösung

01

Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Sachverhalt und Ihre Unterlagen und ordnen die Rechtslage ein.

02

Strategie

Wir zeigen Ihnen Optionen, Risiken und Kosten auf – verständlich und ohne Umwege.

03

Durchsetzung

Außergerichtlich, wenn möglich. Vor Gericht, wenn nötig.

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Weiterführende Rechtsgebiete

FAQ

Häufige Fragen

Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer der Verletzungen und der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen. Wir beziffern Ihre Ansprüche realistisch und setzen sie durch.

Machen Sie keine Angaben zum Hergang und unterschreiben Sie nichts, bevor die Ansprüche geprüft sind. Verweisen Sie auf Ihre anwaltliche Vertretung.

Bei unverschuldeten Unfällen dürfen Sie in der Regel einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen; die Kosten trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung.

Verwandte Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht  ·  Verkehrsrecht  ·  Beamtenrecht  ·  Alle Rechtsgebiete

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