Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Anwalt für Architekten- & Ingenieurrecht
Im Architekten- und Ingenieurrecht berät und vertritt die Kanzlei bei Vergütungsfragen ebenso wie bei Haftungs- und Schadensersatzansprüchen.
Bau & Immobilie
Rechtliche Bewertung komplexer Bauabläufe
Vergütungsfragen im Architekten- und Ingenieurrecht hängen eng mit den vertraglichen Grundlagen und der Rechtsprechung zusammen. Die Kanzlei bearbeitet sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr entsprechender Forderungen.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Architektenhaftung und Schadensersatzansprüche. Ein gewachsenes Verständnis des Baugeschehens ist entscheidend, um aus komplexen Sachverhalten die relevanten Pflichtverletzungen oder Entlastungsgründe herauszuarbeiten.
Unsere Leistungen
Zentrale Themen
Honorar & Vergütung
Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungsforderungen und vertraglichen Honorarregelungen.
HOAI
Einordnung zulässiger Vereinbarungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung.
Architektenhaftung
Prüfung möglicher Pflichtverletzungen bei Planung und Baugeschehen.
Schadensersatz
Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen.
Ihre Ansprechpartner
Direkt zum passenden Anwalt
Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.
Andreas Henf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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FAQ
Häufige Fragen
Für Planungs- und Überwachungsfehler haftet grundsätzlich der Architekt bzw. Ingenieur – oft neben dem ausführenden Unternehmen. Die Abgrenzung ist komplex und entscheidet über die richtige Anspruchsstrategie.
Grundlage sind der Architektenvertrag und die HOAI. Wir prüfen Honorarrechnungen auf beiden Seiten – für Bauherren wie für Planer.
Mängelansprüche verjähren bei Bauwerken in der Regel in fünf Jahren ab Abnahme der Architektenleistung. Im Einzelfall gelten Besonderheiten – wir prüfen die Fristen für Ihren Fall.
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