Teilungsversteigerung

Anwalt für Teilungsversteigerung

Die Kanzlei berät und vertritt auf Grundlage langjähriger Erfahrung sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner in Teilungsversteigerungsverfahren.

1998

Kanzleigründung

3

Standorte

4

Fachanwaltschaften

Bau & Immobilie

Rechtliche und wirtschaftliche Ziele verbinden

Teilungsversteigerungen erfordern neben der Kenntnis des Verfahrens eine Strategie, die die rechtliche und wirtschaftliche Position des Mandanten berücksichtigt.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

Unsere Leistungen

Vertretung im Verfahren

Für Antragsteller

Beratung und Vertretung bei der Einleitung und Durchführung einer Teilungsversteigerung.

Für Antragsgegner

Wahrung der rechtlichen und wirtschaftlichen Position auf der Gegenseite.

Strategie

Entwicklung eines Vorgehens auf Grundlage der Verfahrenssituation.

Wirtschaftliche Position

Einbeziehung der wirtschaftlichen Folgen in die rechtliche Strategie.

Ihre Ansprechpartner

Direkt zum passenden Anwalt

Persönliche Beratung an den Standorten Kiel, Preetz und Hamburg.

andreas henf
andreas henf

Andreas Henf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Verwandte Themen

Weiterführende Rechtsgebiete

FAQ

Häufige Fragen

Sie dient dazu, eine Miteigentümergemeinschaft an einem Grundstück aufzulösen, wenn keine Einigung gelingt – häufig nach Trennung oder in Erbengemeinschaften. Das Grundstück wird versteigert und der Erlös verteilt.

Je nach Konstellation kommen Einstellungsanträge, Verfahrensrechte oder eine einvernehmliche Lösung in Betracht. Wir prüfen Ihre Optionen auf Antragsteller- wie auf Gegenseite.

Nach Abzug der Kosten wird der Erlös entsprechend den Eigentumsanteilen verteilt; über streitige Positionen entscheidet notfalls ein weiteres Verfahren. Eine frühzeitige Strategie zahlt sich aus.

Verwandte Rechtsgebiete: Miet- und WEG-Recht  ·  Wohnungseigentumsrecht  ·  Alle Rechtsgebiete

Sprechen Sie uns an

Ihr Anliegen persönlich besprechen