Teilungsversteigerungen erfordern neben der Kenntnis des Verfahrens eine Strategie, die die rechtliche und wirtschaftliche Position des Mandanten berücksichtigt.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Sie dient dazu, eine Miteigentümergemeinschaft an einem Grundstück aufzulösen, wenn keine Einigung gelingt – häufig nach Trennung oder in Erbengemeinschaften. Das Grundstück wird versteigert und der Erlös verteilt.
Je nach Konstellation kommen Einstellungsanträge, Verfahrensrechte oder eine einvernehmliche Lösung in Betracht. Wir prüfen Ihre Optionen auf Antragsteller- wie auf Gegenseite.
Nach Abzug der Kosten wird der Erlös entsprechend den Eigentumsanteilen verteilt; über streitige Positionen entscheidet notfalls ein weiteres Verfahren. Eine frühzeitige Strategie zahlt sich aus.