Im Maklerrecht geht es häufig um Provisionsansprüche. Auch Nebenpflichten und mögliche Schadensersatzforderungen können zu bedeutenden Streitigkeiten führen.
Provisionsansprüche bilden einen häufigen Ausgangspunkt maklerrechtlicher Auseinandersetzungen. Die Kanzlei bearbeitet sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr solcher Forderungen.
Darüber hinaus können Verletzungen von Neben- und Aufklärungspflichten Schadensersatzansprüche auslösen, etwa wenn relevante Umstände zu einem vermittelten Objekt nicht ordnungsgemäß offengelegt wurden.
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Die Provision setzt einen wirksamen Maklervertrag und den Nachweis bzw. die Vermittlung des Vertragsschlusses voraus. Fehlt es daran, kann der Anspruch entfallen.
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt: Die Partei, die den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte der Provision. Abweichende Vereinbarungen sind nur begrenzt möglich.
Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossenen Verträgen besteht häufig ein Widerrufsrecht. Bei fehlerhafter Belehrung verlängert sich die Frist – das kann den Provisionsanspruch entfallen lassen.